Unterhaltsvorschuss: Land entlastet Stadt um 1,3 Millionen Euro

Die Stadt Neuss kann sich über eine weitere finanzielle Entlastung freuen: Rund 1,3 Millionen Euro jährlich überweist das Land Nordrhein-Westfalen in Zukunft mehr, um die Kosten für den Unterhaltsvorschuss zu erstatten. Das geht aus dem Entwurf für das Nachtragshaushaltsgesetz hervor, der zurzeit im Parlament beraten wird.

Zum 1. Juli 2017 trat eine Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) in Kraft. Unterhaltsvorschuss erhalten Kinder, die bei einem Elternteil leben, deren anderer Elternteil aber seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt. Im Rahmen der Neuverhandlung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wurde eine Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes verabredet. Zum einen wurde das Bezugsalter der Kinder von 12 auf 18 Jahre heraufgesetzt, zum anderen die Begrenzung der Bezugsdauer auf 72 Monate abgeschafft.

Was gut für Kinder von alleinerziehenden Eltern ist, sollte die Stadt allerdings erheblich mehr Geld kosten. Rund 500 zusätzliche Anträge liegen dem Jugendamt bereits vor, von geschätzten 4,8 Millionen zusätzlichen Ausgaben pro Jahr müsste die Stadt etwa die Hälfte aus eigener Kraft stemmen. „Die alte rot-grüne Landesregierung wollte die Mehrkosten auf die Kommunen abwälzen. In Zukunft wird das Land jedoch 30 Prozent statt bisher nur 12 Prozent der Kosten übernehmen. Damit lösen wir unsere Zusage ein, den Kommunen die finanzielle Handlungsfähigkeit zurückzugeben“, berichtet der Neusser Landtagsabgeordnete Dr. Jörg Geerlings. In diesem Jahr macht die Neuregelung ca. 630.000 Euro aus, in den kommenden Jahren jeweils rund 1,3 Millionen Euro. Zusätzlich wird die Stadt in Zukunft mehr Geld behalten können, wenn sie die Unterhaltsschuldner erfolgreich in Regress nimmt. Der Selbstbehalt-Anteil wird von 80 auf 83,3 Prozent erhöht. „Nach der Abschaffung des Neuss-feindlichen Kommunal-Soli zeigt die neue Landesregierung einmal mehr, dass sie ein Partner der Kommunen ist“, so Geerlings.

Wie wichtig eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses ist, weiß der CDU-Jugendpolitiker Thomas Kaumanns: „Im Sinne der Kinder und Jugendlichen ist die erweiterte Zahlung von Unterhaltsvorschüssen nur richtig und gut. Bei vielen Familien wird dadurch Not gelindert. Etwa die Hälfte der Kinder erhält vom getrennt lebenden Elternteil keinen Unterhalt, bei einem weiteren Viertel kommen die Zahlungen nur unregelmäßig.“

Schreibe einen Kommentar