Gedenkgottesdienst für ordnungsbehördlich Bestattete

Immer wieder kommt es vor, dass die niemand sich um die Beerdigung eines Verstorbenen kümmert, so dass das Ordnungsamt die Bestattung der Leiche veranlassen muss. Darunter sind oft Obdachlose, Drogensüchtige oder Menschen, die sich selber das Leben nahmen; oder auch ältere Menschen, die alleine gelebt haben und von Pflegediensten oder Nachbarn tot aufgefunden wurden.

Behördliche Bestattungen werden würdig, aber schlicht durchgeführt, nicht immer mit einem Gottesdienst. Nun regt Thomas Kaumanns, CDU-Stadtverordneter und kirchlich vielfältig engagiert, an, als Stadt im Rahmen eines ökumenischen Gedenkgottesdienstes an diese Verstorbenen zu erinnern. So ist es auch in anderen Städten wie etwa Wuppertal üblich. Dort lädt die Stadt gemeinsam mit den christlichen Kirchen zweimal jährlich zu einem solchen Gottesdienst ein und veröffentlicht die Namen der Verstorbenen in einer Zeitungsannonce.

„Wenn es denn auch in Neuss Fälle gibt, in denen ordnungsbehördliche Bestattungen ohne jede Form einer religiösen Trauerfeier stattfinden, sollte die Stadt einmal im Jahr dazu einladen. Wir könnten dadurch zum Ausdruck bringen, dass kein Mensch unbedacht, ohne jede Erwähnung seines Namens beerdigt werden soll. Möglicherweise könnten durch eine Veröffentlichung noch Angehörige, Freunde oder alte Bekannte von dem Tod erfahren“, so Kaumanns.

Den November als Monat, in dem Kirche und Gesellschaft der Toten gedenken, hält Kaumanns für ein solches Gedenken besonders gut geeignet. In Gesprächen mit Vertretern der christlichen Kirchen konnte er bereits deren grundsätzliche Bereitschaft zur Mitwirkung an einem solchen Gottesdienst in Erfahrung bringen.

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