Kommunale Mandatsträger sind – anders als Bundestags- oder Landtagsabgeordnete – ehrenamtlich tätig. Wenn andere frei haben, nehmen sie Termine im Wahlkreis oder im Rathaus wahr, und zwar auch am Wochenende und während der Ferien. Stadtratsmitglieder nehmen meist wöchentlich an Rats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen teil, führen Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern oder diskutieren mit Vereinsmitgliedern. Viele dieser Termine müssen auch zu Hause vor- oder nachbereitet werden. Da kommt schnell ein Zeitaufwand von 10 bis 20 Stunden pro Woche zusammen.
Einzelfälle in der Vergangenheit haben leider dazu geführt, dass bisweilen Berufs- und Freizeitpolitiker gleichermaßen unter den Verdacht von „Abzocke“ und Bestechlichkeit gestellt werden. Deshalb folgen hier einige Ausführungen zu den wirtschaftlichen Umständen des Engagements als Ratsmitglied:
Aufwandsentschädigung, Fahrtkostenerstattung und Verdienstausfall
Stadtratsmitglieder erhalten keine Diäten, sondern eine Aufwandsentschädigung. Mit der Aufwandsentschädigung sollen zusätzliche Ausgaben, die durch das Ratsmandat entstehen, wie z. B. Telefonate vom Privatanschluss, die Vorbereitung auf die Sitzungen, Beschaffung von Informationsmaterial etc. ersetzt werden. Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist in der sogenannten „Entschädigungsverordnung“ des Landes Nordrhein-Westfalen gesetzlich festgelegt. Die Ratsmitglieder bestimmen also nicht selber, wie viel Geld sie erhalten. In Neuss erhält jedes Stadtratsmitglied eine monatliche Pauschale von 338 Euro sowie ein Sitzungsgeld von 17,30 Euro pro Sitzung. Fraktionsvorsitzende und deren Stellvertreter/innen sowie die Stellvertreter/innen des Bürgermeisters erhalten eine höhere Aufwandsentschädigung. Diese Einnahmen sind übrigens – von dem üblichen Freibetrag abgesehen – voll steuerpflichtig.
Üblicherweise treten Stadtratsmitglieder einen Teil der Aufwandsentschädigung an ihre Fraktion ab. Diese bezahlt damit Personal- und Bürokosten für die Unterstützung der Ratsmitglieder, Mietkosten für Sitzungsräume oder die Durchführung von Veranstaltungen.
Neben ihrer Aufwandsentschädigung erhalten Stadtratsmitglieder eine Fahrtkostenerstattung für Fahrten in der Stadt bzw. für die Anreise zu den Sitzungen und Terminen. Sollte es ausnahmsweise Sitzungen geben, die aus organisatorischen Gründen während der Arbeitszeit stattfinden müssen, können die Stadtratsmitglieder Verdienstausfall geltend machen.
Ehrenordnung der Stadt Neuss / Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW
Stadtratsmitglieder in Neuss müssen dem Bürgermeister schriftlich Auskunft über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse zu geben, soweit sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit im Rat und in den Ausschüssen von Bedeutung sein können. Dazu gehören neben Name, Familienverhältnissen und Anschrift auch die beruflichen Verhältnisse sowie Mitgliedschaften bzw. Funktionen in Vereinen, Verbänden, Aufsichtsgremien etc. Diese Angaben werden jährlich veröffentlicht und können auch hier eingesehen werden:




