Immer wieder befestigen Autohändler Werbehandzettel in Form von Visitenkarten an parkenden Autos. Das ist nicht nur eine Störung für die Autobesitzer, sondern führt häufig auch zur Verunreinigung der Parkflächen. CDU-Stadtratsmitglied Thomas Kaumanns wendet sich deshalb gegen diese Form der Werbung.
Das OLG Düsseldorf hat im Jahr 2010 festgestellt, dass diese Form der Werbung eine erlaubnispflichtige Sondernutzung des Straßenraums ist. „Damit hat eine Stadt die Möglichkeit, das Verteilen solcher Werbezettel zu verhindern oder wenigstens einzudämmen“, so Kaumanns. Er fragt nun die Neusser Stadtverwaltung, wie dort mit dem Thema umgegangen wird. Sein Ziel ist es, diese unangenehme Art der Werbung nach Möglichkeit zu stoppen.
Lesen Sie hier die vollständige Anfrage: Anfrage zur Werbung an Autos