NRW lässt Tagesmütter und –väter im Stich

„Das Land NRW lässt die Tagespflegepersonen im Stich und gefährdet damit den Ausbau der U3-Betreuung“, sind sich Landtagsabgeordneter Dr. Jörg Geerlings und CDU-Jugendpolitiker Thomas Kaumanns einig. Sie ziehen damit Bilanz nach einer kleinen Anfrage, die Geerlings an die Landesregierung gestellt hatte.

Darin ging es um die baurechtliche Einordnung der sogenannten Großtagespflege. In dieser „Mischform“ aus Kita und Tagespflege können sich bis zu drei Tagespflegepersonen zusammenschließen und höchstens neun Kinder betreuen. Das kann in Wohnungen oder anderen geeigneten Räumen geschehen. Diese Form der Betreuung erfreut sich zunehmend mehr Beliebtheit: Tageseltern schätzen die Zusammenarbeit im Team, für viele Kinder ist der Kontakt mit Gleichaltrigen positiv. Wie Kaumanns bei mehreren Besuchen in Neusser Großtagespflegeeinrichtungen festgestellt hat, leiden viele Tageseltern unter hohen bürokratischen Hürden: sie müssen eine Baugenehmigung beantragen und erhalten diese erst, nachdem diverse Behörden eingeschaltet wurden. „Mangels anderer Regelungen werden Großtagespflegeeinrichtungen exakt wie Kindertagesstätten behandelt, obwohl dies in der Sache nicht gerechtfertigt ist“, fasst Kaumanns die Problematik zusammen.

Geerlings erfragte nun kürzlich von der Landesregierung, ob diese eine einheitliche und eindeutige baurechtliche Klassifizierung dieser Einrichtungen anstrebe und wie sie ausgestaltet sein könnte. „Die Landesregierung jedoch leugnet die Probleme, über die vor Ort geklagt wird. Sie sperrt sich gegen eine einheitliche Regelung und lässt die Tageseltern damit im Stich. Damit wird das Ziel, ab 2013 den Rechtsanspruch auf einen Platz in der U3-Betreuung zu erfüllen, gefährdet.“

Drucksache 15/3732: Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage vom 21. November 2011 von Dr. Jörg Geerlings MdL

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