In seiner Freizeit schwingt sich der Stadtverordnete Thomas Kaumanns gerne aufs Fahrrad. Als eine seiner Touren jäh durch eine stark befahrene Straße unterbrochen wurde, nahm er das Neusser Radwegenetz genauer unter die Lupe und suchte nach Verbesserungsmöglichkeiten. Herausgekommen ist die Idee, einen Radweg durch ganz Neuss zu schaffen – mit nur einer einzigen Baumaßnahme. In dieser Woche spricht der Planungsausschuss auf Antrag der CDU über das Vorhaben.
Geht es nach der CDU, dann soll der Eselspfad mit dem Erftradweg verknüpft werden. Dazu muss eine sichere Möglichkeit zur Querung der Bergheimer Straße in Höhe der Anschlussstelle Reuschenberg geschaffen werden.
Der Eselspfad verläuft in Nord-Süd-Richtung westlich um Neuss herum. Er verbindet Holzbüttgen/Kaarst, den Stadtwald und das Westfeld mit der süd-westlichen Stadtmitte bis hin zur Moselstraße und dem dortigen Gewerbegebiet. Er ist im wesentlichen kreuzungs- bzw. ampelfrei ausgebaut, endet jedoch abrupt an der Bergheimer Straße. Jenseits der Straße, in Höhe der Pomona, beginnt das weit verzweigte Netz des Erftradweges, über das fast alle südlichen Stadtteile und sogar Düsseldorf erreichbar sind. Das Problem: Eine sichere Querung der Bergheimer Straße ist nur in Reuschenberg in Höhe der Straße Am Südpark oder in Höhe der Weberstraße möglich. Das bedeutet einen Umweg von mindestens 600 m Länge zuzüglich der Wartezeit an Ampeln. Diese Lücke möchte die CDU gerne schließen – entweder durch eine Ampel oder durch eine Unterführung. Dadurch kann ein lückenloses Radwegenetz entstehen.
„Das Radwegenetz in Neuss würde erheblich erweitert und aufgewertet. Nur mit einem attraktiven Radwegenetz, das schnelle Verbindungen ermöglicht, schafft man Anreize, vom Auto auf das Fahrrad umzusteigen“, erklärt Natalie Goldkamp, planungspolitische Sprecherin der CDU Neuss. Kaumanns spricht sogar von einem „Radschnellweg“, der bereits zu 95 Prozent gebaut sei.
Bin selbst Radfahrer und begrüße die angedachten Maßnahmen. Grundsätzlich halte ich ein umdenken bei einigen Radfahrer/in für zwingend notwendig. Es kann nicht sein, dass einerseits Rechte eingefordert werden aber andererseits die allgemeine Strassenverkehrsordnung nach eigenem Gutdünken angewandt wird.
Z.B radeln auf – Fußgängerwege
– missachtet der
Einbahnstraße bzw.
gesperrte Bereiche etc