Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses von ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Kinder- und Jugendarbeit soll durch eine vereinfachte Auskunft des Bundeszentralregisters ersetzt werden. Das ist das Ergebnis einer Anhörung im Familienausschuss des Bundestages.
„Diese Neuregelung ist eine wichtige Entlastung für alle, die sich in unserer Stadt ehrenamtlich für Kinder und Jugendliche engagieren“, freut sich CDU-Jugendpolitiker Thomas Kaumanns, der von vielen Problemen mit der aktuellen Regelung berichten kann.
Danach müssen haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit ein erweitertes Führungszeugnis vorweisen, aus dem hervorgeht, dass sie bislang nicht wegen einschlägiger Straftatbestände verurteilt worden sind. Zweck ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen.
Diese Regelung ist nach Ansicht vieler Betroffener jedoch zu bürokratisch, datenschutzrechtlich umstritten, sie verursacht zu hohe Kosten und verunsichert viele Vereine und deren Mitarbeiter, die sich oftmals einem Generalverdacht ausgesetzt sehen. Diese Bedenken bestätigten nun die Sachverständigen im Bundestagsausschuss.
Eine sogenannte bereichsspezifische Auskunft beim Bundeszentralregister erfüllt den gleichen Zweck wie die Vorlage eines Führungszeugnisses. Dabei wird dem Antragsteller nur mitgeteilt, ob ein einschlägiger Eintrag vorliegt oder nicht.
Kaumanns, der im vergangenen Jahr gemeinsam mit Jugendverbänden intensiv an einer „Neusser Lösung“ gearbeitet, ist zufrieden mit dem neuen Weg. „Obwohl wir damals einen Kompromiss gefunden haben, gibt es nach wie vor Klagen. Und rund 40 Vereine haben sich noch gar nicht beim Jugendamt gemeldet.“ Diese seien jetzt zwar angemahnt worden, doch Kaumanns regt an, dieses Verfahren bis zu einer gesetzlichen Neuregelung auszusetzen.