CDU-Antrag: Behindertenparkplätze auch für Nicht-Selbstfahrer ermöglichen

Menschen mit starker Gehbehinderung brauchen oft einen Parkplatz direkt vor der Haustür – auch wenn sie nicht selbst fahren können. In Neuss wird ein persönlicher Behindertenparkplatz bisher aber nur dann eingerichtet, wenn die betroffene Person selbst ein Auto besitzt und führen kann. Das ist nicht mehr zeitgemäß.

Die CDU fordert deshalb von der Stadt, ihre bislang sehr restriktive Praxis bei der Vergabe von personenbezogenen Behindertenparkplätzen zu überdenken und an die Lebensrealität vieler Betroffener anzupassen.

Bisher erhalten nur Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung einen persönlichen Behindertenparkplatz, wenn sie selbst ein Fahrzeug besitzen und fahren. Diese Praxis ist weder durch die Straßenverkehrsordnung noch durch die zugehörige Verwaltungsvorschrift gedeckt – und wird in vielen anderen Städten wie Köln oder Bielefeld deutlich bürgerfreundlicher gehandhabt.

„Diese Regelung ist lebensfremd und ungerecht. Viele Menschen mit schwerer Gehbehinderung können verständlicherweise nicht selbst fahren – etwa Kinder, Senioren oder Pflegebedürftige. Trotzdem sind sie dringend auf einen Stellplatz in unmittelbarer Nähe zur Wohnung angewiesen“, erklärt der CDU-Stadtverordnete Thomas Kaumanns.

„Barrierefreiheit darf nicht an starren Verwaltungsvorgaben scheitern. Deshalb fordern wir: Auch wer regelmäßig von Angehörigen befördert wird, soll einen persönlichen Behindertenparkplatz haben – wie es in anderen Städten längst möglich ist“, so Kaumanns weiter.

Einen entsprechenden Antrag hat die CDU für die nächste Sitzung des Stadtrates eingebracht.